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#ACTA ist nicht MECE-konform

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Gestern schickte @Cappellmeister den Link zu der deutschen Version von ACTA rum und nach einigem Lesen wurde mir plötzlich klar, warum ich mich mit der englischen Version so schwer tat. Der ACTA-Vertrag ist nicht MECE.

MECE kommt ursprünglich aus der Unternehmensberatung und hat sich inzwischen beim Design von XML und Datenbanken etabliert, wird aber auch in der Konzeption und (manchmal) Kreation eingesetzt. Im Kern sorgt es dafür, dass eine Struktur ausgewogen und nicht redundant ist.

Rechtsanwälte arbeiten – insbesondere bei Verträgen – natürlicherweise immer MECE. Bei ACTA wurde darauf verzichtet. Die Inkonsistenz wird deutlich in Artikel 27 Absatz 6. Zitat: “Um den hinreichenden Rechtsschutz und die wirksamen Rechtsbehelfe nach Absatz 5(*) zu gewährleisten, erlässt jede Vertragspartei(**) Schutzbestimmungen zumindest gegen folgende Handlungen:”

a) in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Rechtsvorschriften …

Dieser Punkt sagt also, dass man die folgenden Richtlinien so in Verordnungen und Verwaltungsforschriften einfliessen lassen sollte, dass sie mit dem gültigen Gesetz übereinstimmen. Diese Aussage ist an sich schon ein Pleonasmus. Schon in der Einleitung steht ausdrücklich, dass natürlich alles so sein sollte, dass es mit den gültigen Gesetzen und Verfassungen der jeweiligen Staaten im Einklang steht. Na gut, man kann das ja eine Selbstverständlichkeit nicht oft genug betonen.

Aber

b) die Herstellung, die Einfuhr oder den Vertrieb von Vorrichtungen oder Erzeugnissen, einschließlich Computersoftware, oder die Erbringung von Dienstleistungen,

 

kann man nun so lesen, dass die darunter fallenden Maßnahmen nicht mehr im Einklang mit dem jeweiligen Recht stehen müssen. Denn ansonsten hätte auch b) mit dem Hinweis auf die gültigen Rechtsvorschriften beginnen müssen.

Meiner Erfahrung nach arbeiten Anwälte immer sehr strukturiert und damit auch MECE. Es sei denn, sie wollen explizit Hintertüren in Verträge einbauen.

*) Absatz 5 sagt etwas über den den Lizenznehmern zu gebenden Rechtsschutz aus.

**) Vertragspartner sind Staaten oder ähnliches (z.B. EU).


Written by qrios

January 28th, 2012 at 12:28 pm

Posted in netzpolitik

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