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#ACTA – the end of the net as we know it

2 Kommentare

Obwohl ACTA eigentlich dazu gedacht war, bestimmte Staaten zu einem Schutz des geistigen Eigentums zu bewegen, sind genau diese Staaten und dabei insbesondere China nicht unter den Unterzeichnern. Es sind insbesondere Staaten dabei, die sowieso schon eine ausgeprägte Rechtslage und Rechtspraxis diesbezüglich umsetzen.

Für Deutschland würden sich zum Beispiel direkt nur wenige Punkte ändern, diese wären aber grundlegend: War es für Rechteinhaber noch bis vor kurzem sehr leicht möglich, an die Identitäten von Filesharern zu kommen, weigern sich inzwischen viele Gerichte wg. solcherlei Bagatellen zu den Providern zu gehen. Nach ACTA müsste Deutschland allerdings ein Gesetz erlassen, dass dem Kläger diese Zuordnung ermöglicht.

Darüber hinaus wäre es einem Kläger im Rahmen eines Zivilprozesses neuerdings möglich, die Werkzeuge zur Vervielfältigung zu beschlagnahmen. Das könnten private Rechner ebenso sein, wie Server bei einem Provider oder sogar facebook- oder Google-Accounts. (Die Three-Strikes-Debatte entspringt übrigens genau hier, denn die Dienste-Anbieter könnten sich so vor einer (vermeintlich) viel komplizierteren Lockdown-Infrastruktur schützen.)

Es wäre zum Beispiel REM möglich, den qrios-Server zu beschlagnahmen, da der Titel dieses Posts eine zu leichte Abwandlung ihres größten Hits sei. Vielleicht würde REM davon keinen Gebrauch machen. Ich müsste allerdings damit rechnen und würde möglicherweise nach Abwägung Abstand davon nehmen.

Wenn unisono von den Regierungsvertretern der Unterzeichner und Deutschlands behauptet wird, es hätte keine Auswirkungen, kann das also so nicht stimmen. Es sei denn, man betrachtet die Tatsache, dass ACTA respektive deren Kommission keine Sanktionen machen kann als genügend. Ob diese Zahnlosigkeit jedoch so bleibt, darf bezweifelt werden. Es ist anzunehmen, dass sich die Unterzeichner nach der Ratifizierung einstimmig auf Sanktionen (z.B. empfindliche Strafzahlungen) einigen. Denn diese Einigung bedarf interessanterweise danach ja nicht mehr der erneuten Ratifizierung durch die jeweiligen Parlamente.

Wenn Deutschland also den Vertrag unterzeichnet und der Bundestag das Werk absegnet werden wir sehr schnell hören “Wir müssen unseren völkerrechtlichen Pflicht nachkommen.


Written by qrios

February 5th, 2012 at 3:37 pm

Posted in netzpolitik

2 Responses to '#ACTA – the end of the net as we know it'

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  1. [...] qrios hat auch noch einige Argumente zusammengefasst. Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein und getagged ACTA, Das Netz[tm], Demo, Facebook, [...]

  2. Ein dramatischerer Einschnitt wäre ja auch die Forderung in Acta, dass die Berechnung der Schadenssumme anders stattfinden würde. Nicht mehr – wie bisher – der persönliche Vorteil sondern der angenommene Schaden müssten genommen werden.

    Rrrr

    5 Feb 12 at 4:34 pm

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