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IT ist kurios!

Datenschutzregelungen sind zu kompliziert – selbst für den Innenminister

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Nachdem ich ja neulich schon festgestellt hatte, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen für die engagierte Netzgemeinde zu kompliziert sind zeigt sich grade, dass auch der Innenminister die einfachsten Regeln nicht versteht. Das Innenministerium hat heute den Preis im Ideenwettbewerb “Vergessen im Internet” verliehen. Auf der Seite wird lobenswerterweise Piwik verwendet. Entgegen den deutschen Datenschutzbestimmungen wird jedoch ein Cookie mit einer Gütigkeitsdauer von 2 Jahren gesetzt. Und dies entgegen den Ausführungen in der Datenschutzerklärung. Denn eine Personalisierung ohne Registrierung findet nicht statt und bräuchte daher keine Cookies. Wie eine korrekte Datenschutzerklärung bei der Verwendung von Piwik aussieht? Hier.

Gänzlich verwirrend wird es, wenn davon die Rede ist, dass

die gespeicherten IP-Adressen nicht weitergegeben (auch nicht an den Auftraggeber)

werden. Wer ist hier der Auftraggeber. Laut Impressum wird das “Internetangebot […] herausgegeben vom: Bundesministerium des Innern – Projektgruppe Netzpolitik”. Was hat der Nutzer unter Auftraggeber zu verstehen? Eine Anonymisierung der IP-Adressen findet offensichtlich nicht statt. Vielleicht sollte sich Herr Friedrich mal mit einer ehemaligen Justizministerin unterhalten.


Written by qrios

May 7th, 2012 at 9:19 pm

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