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EU-Datenschutzverordnung: Sollbruchstelle Jugendschutz

2 Kommentare

Die Initiatve der EU-Kommissarin Vivian Reding mit einer Verordnung zum Datenschutz eine europaweite Grundlage zu schaffen liest sich in weiten Teilen wie die Wort gewordenen Träume aller Datenschützer. Opt-In ist für die meisten Datenerhebungen Standard. Der Export der Daten und damit die Plattform-Unabhängigkeit ist vorgeschrieben. Und schliesslich müssen Systeme so gestaltet sein, dass alle personenbezogenen Daten unwiederbringlich gelöscht werden können müssen.

Allerdings findet sich an mehreren Stellen eine Regel, die das Zeug zum Dealbraker hat. Für fast alle Punkte gibt, dass Funktionen Kinder ausschliessen müssen. Mit Kindern sind alle Personen unter 18 Jahren gemeint. Unter Umständen sind die Erhebung und Verarbeitung noch gestattet, wenn das Einverständnis der Eltern vorliegt.

Damit kann eine komplette Branche nur noch dann arbeiten, wenn Clients eine minimale Information über das Alter des Nutzers an den Service sendet. Denn andernfalls muss der Betreiber damit rechnen, dass es sich möglicherweise um ein Kind handelt, dessen Daten er unter keinen Umständen erfassen und verarbeiten darf.

Solange diese Altersübermittlung nicht existiert dürfen eigentlich keine Daten mehr erhoben werden oder zumindest nicht verwertet werden bis eindeutig klar ist (z.B. durch eine Anmeldung mit Altersindiz), dass es sich nicht um ein Kind handelt. Das dürfte somit das vorläufige Ende von Bannerwerbung und Targeting sein, wie wir es kennen.

Begründet wird der besondere Schutz übrigens mit der Naivität der Kinder. Wobei ich manchmal den Eindruck habe, dass da die Politiker von sich ausgehen und annehmen, dass die Kinder noch weniger von der Technik verstehen als sie selbst. Was für ein Fehlschluss.


Written by qrios

January 5th, 2012 at 1:44 pm

2 Responses to 'EU-Datenschutzverordnung: Sollbruchstelle Jugendschutz'

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  1. Sollbruchstelle könnte das richtige Wort sein. Vielleicht auch Honeypot?

    Wir werden wohl nach der Veröffentlichung am 25. Januar eine längere Verhandlungsphase sehen, bis die Richtlinie durchs Parlament ist. Stellt sich die Frage wieviel (oder ob) Verhandlungsmaterial jetzt schon in der Richtlinie eingebacken ist?

    Steffen

    7 Jan 12 at 11:09 pm

  2. Internet-Law berichtet über einen Verfassungsrichter, der meint, dass diese Verordnung das deutsche Grundrecht aushebeln würde: http://www.internet-law.de/2012/01/abschied-von-den-deutschen-grundrechten.html

    marcomarc

    9 Jan 12 at 2:40 pm

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