20 Euro für die #klehranlage
Das als Pressekammer bezeichnete Landgericht 24 in Hamburg fungiert inzwischen als das genaue Gegenteil. Sie legt an Aussagen von Zeitungen, Journalisten und Bloggern teils höhere Ansprüche als ein Richter in Bezug auf prozessrelevante Materialien. Man könnte in einem Prozess andernorts durchaus einen Beitrag aus der ARD abspielen, um eine Masche eines Betrügers zu belegen (und würde damit Erfolg haben). Und zur gleichen Zeit, würde der ARD in Hamburg der Beitrag unter dem Hintern weggeklagt werden.
Viele Entscheidungen dieses Gerichtes wurden inzwischen von höheren Instanzen kassiert. Jetzt geht es um einen weiteren Fall und 20,00 € werden sofort von mir überwiesen.